Rechtsschutz
Wer sein Recht durchsetzen will, muss dafür manchmal teuer bezahlen.
Recht haben ist eine Sache, doch Recht bekommen ist die andere
Sache. Wenn Sie ihr Recht durchsetzen möchten, müssen
sie dies oft vor Gericht tun. Dort fallen jedoch Kosten an,
die nicht unerheblich sind. Anwaltskosten, Gerichtskosten, Kosten
für Sachverständige und Zeugen erreichen schnell einen
vierstelligen Betrag und oft noch höhere Summen.
Sie müssen sich also fragen, ob sie es sich leisten
können, ihr Recht einzuklagen. Mit einer Rechtsschutzversicherung
können sie das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits
ausschließen.
Leistungsarten:
Für welche Rechtsangelegenheiten eine Rechtsschutzversicherung
Schutz bietet, ist in den Versicherungsbedingungen, den Leistungsarten,
festgelegt.
- Schadenersatz- Rechtsschutz
- Arbeits- Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichts- Rechtsschutz
- Verwaltungs- Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz
- Straf- Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz
- Beratungs- Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
Rechtsschutz-Kombinationen
Den Umfang ihres Versicherungsschutzes bestimmen sie über
die Auswahl einer Rechtsschutz-Kombination. Jede Kombination
beinhaltet unterschiedliche Leistungsarten.
Der Versicherungsschutz umfasst bei der Kombination Verkehrsrechtsschutz
zum Beispiel die Leistungsarten
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- u. Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
bezogen auf den Verkehrsbereich.
Je nach Anbieter der Rechtsschutzversicherung haben
die Kombinationen unterschiedliche Bezeichnungen. Grundsätzlich
sind folgende Kombinationen erhältlich:
- Verkehrsrechtsschutz
- Fahrerrechtsschutz
- Privatrechtsschutz
- Privat und BerufsrechtsschutzPrivat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
Grundlage der Rechtsschutzversicherung sind immer die Allgemeinen
und die Besonderen Versicherungsbedingungen sowie Klauseln
der Gesellschaften
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