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Rechtsschutz

Wer sein Recht durchsetzen will, muss dafür manchmal teuer bezahlen.

Recht haben ist eine Sache, doch Recht bekommen ist die andere Sache. Wenn Sie ihr Recht durchsetzen möchten, müssen sie dies oft vor Gericht tun. Dort fallen jedoch Kosten an, die nicht unerheblich sind. Anwaltskosten, Gerichtskosten, Kosten für Sachverständige und Zeugen erreichen schnell einen vierstelligen Betrag und oft noch höhere Summen.

Sie müssen sich also fragen, ob sie es sich leisten können, ihr Recht einzuklagen. Mit einer Rechtsschutzversicherung können sie das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits ausschließen.

Leistungsarten:

Für welche Rechtsangelegenheiten eine Rechtsschutzversicherung Schutz bietet, ist in den Versicherungsbedingungen, den Leistungsarten, festgelegt.

  1. Schadenersatz- Rechtsschutz
  2. Arbeits- Rechtsschutz
  3. Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz
  4. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  5. Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten
  6. Sozialgerichts- Rechtsschutz
  7. Verwaltungs- Rechtsschutz in Verkehrssachen
  8. Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz
  9. Straf- Rechtsschutz
  10. Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz
  11. Beratungs- Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Rechtsschutz-Kombinationen

Den Umfang ihres Versicherungsschutzes bestimmen sie über die Auswahl einer Rechtsschutz-Kombination. Jede Kombination beinhaltet unterschiedliche Leistungsarten.
Der Versicherungsschutz umfasst bei der Kombination Verkehrsrechtsschutz zum Beispiel die Leistungsarten

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- u. Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
    bezogen auf den Verkehrsbereich.

Je nach Anbieter der Rechtsschutzversicherung haben die Kombinationen unterschiedliche Bezeichnungen. Grundsätzlich sind folgende Kombinationen erhältlich:

  • Verkehrsrechtsschutz
  • Fahrerrechtsschutz
  • Privatrechtsschutz
  • Privat und BerufsrechtsschutzPrivat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

Grundlage der Rechtsschutzversicherung sind immer die Allgemeinen und die Besonderen Versicherungsbedingungen sowie Klauseln der Gesellschaften

 

 

 



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