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Private Pflegeversicherung

In Deutschland waren im Jahr 2000 etwa
2 Millionen Menschen nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall nicht mehr in der Lage, sich selbstständig zu versorgen.

Sie gelten als pflegebedürftig und haben einen Anspruch auf Geldleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Das Risiko der Pflegebedürftigkeit steigt im Alter stark an. Der größte Teil der Pflegebedürftigen ist über 60 Jahre alt. Doch auch etwa 70 000 Kinder und jugendliche unter 15 Jahren und 250 000 Menschen zwischen 15 und 60 Jahren sind auf eine dauerhafte Unterstützung angewiesen. Seit 1995 bietet die gesetzliche Pflegeversicherung eine Grundabsicherung. Diese reicht aber nicht aus, die tatsächlichen Kosten für die häusliche oder stationäre Pflege vollständig zu bezahlen. Um diese Lücken zu schließen, bieten die Versicherungsgesellschaften Folgendes an:

  • Pflegekostenversicherung
  • Pflegetagegeldversicherung
  • Pflegerentenversicherung

Die privaten Pflegekostenversicherungen ergänzen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Einige Gesellschaften bieten Tarife an, die bei Pflegbedürftigkeit nochmals den Betrag erstatten, den schon die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt, so dass es zu einer Verdoppelung der zur Pflege zur Verfügung stehenden Gelder kommt.

Bei der Pflege in einem Pflegeheim werden Pflegekosten und die Kosten für Unterbringung und Verpflegung als erstattungsfähig angesehen. Alle Tarife beziehen sich auf die Einstufung in eine der drei Pflegeklassen; bezahlt werden nach Vorleistung durch die gesetzliche Pflegeversicherung die verbleibenden Kosten bis zu den im Tarif festgelegten Höchstbeträgen. Möglich sind auch prozentuale Ergänzungen, die dann die jeweilige Leistung der Pflegeversicherung ergänzen.

Wenn 10 Prozent versichert sind, erhält der Versicherte im Leistungsfall 10 Prozent der Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung aus der privaten Pflegezusatzversicherung ausgezahlt. In der Pflegetagegeldversicherung kann ein individuelles Tagegeld pro Pflegetag versichert werden.
Von dem vereinbarten Pflegetagegeld werden nach ärztlicher Feststellung der Pflegebedürftigkeit prozentuale Anteile, je nach Pflegestufe und je nachdem, ob die Pflege zu Hause oder in einem Pflegeheim erfolgt, ausgezahlt.

Das versicherte Tagegeld wird in voller Höhe bei Pflegestufe III und Unterbringung in einem Pflegeheim gezahlt. Diese Tarife werden von Krankenversicherungsunternehmen angeboten und als Zusatzversicherung zu der den gesetzlichen Bedingungen entsprechenden privaten Pflegepflichtversicherung angesehen.

Sie sind aber auch von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung als zusätzlicher Schutz abzuschließen. Die Pflegerentenversicherung wird von Lebensversicherungsunternehmen angeboten. Sie zahlt ab Eintritt des Pflegefalls eine monatliche lebenslange Rente, sofern Pflegebedürftigkeit besteht.

Bei Vertragsabschluss wird eine Rentenhöhe vereinbart. Bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit wird diese prozentual je nach Pflegestufe ausgezahlt. Für die Pflegestufe 1 werden 40 Prozent der versicherten Pflegerente, für die Pflegestufe 11 70 Prozent und für die Pflegestufe 111 100 Prozent geleistet. Alle Tarife beziehen sich auf die Einstufung durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Verändert sich die Einstufung und damit die gesetzliche Leistung, verändert sich die Leistung der Zusatzversicherung entsprechend.


Qualifizierte häusliche Pflege und die Unterbringung in einem Pflegeheim werden immer teurer. Schon heute kostet ein Platz in einem Pflegeheim durchschnittlich zwischen 2 000 und 2 500 Euro monatlich, je nach Bundesland sogar deutlich mehr. Wer nach dem 31. 12. 1957 geboren wurde, kann Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung bis zur Höhe des neu geschaffenen Sonderausgabenhöchstbetrags von jährlich 184 Euro steuerlich absetzen.


 

 

 



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