Private Pflegeversicherung
In Deutschland waren im Jahr 2000 etwa
2 Millionen Menschen nach einer schweren Erkrankung oder einem
Unfall nicht mehr in der Lage, sich selbstständig zu
versorgen.
Sie gelten als pflegebedürftig und haben einen Anspruch
auf Geldleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Das Risiko der Pflegebedürftigkeit steigt im Alter stark
an. Der größte Teil der Pflegebedürftigen
ist über 60 Jahre alt. Doch auch etwa 70 000 Kinder und
jugendliche unter 15 Jahren und 250 000 Menschen zwischen
15 und 60 Jahren sind auf eine dauerhafte Unterstützung
angewiesen. Seit 1995 bietet die gesetzliche Pflegeversicherung
eine Grundabsicherung. Diese reicht aber nicht aus, die tatsächlichen
Kosten für die häusliche oder stationäre
Pflege vollständig zu bezahlen. Um diese Lücken
zu schließen, bieten die Versicherungsgesellschaften
Folgendes an:
- Pflegekostenversicherung
- Pflegetagegeldversicherung
- Pflegerentenversicherung
Die privaten Pflegekostenversicherungen ergänzen
die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Einige
Gesellschaften bieten Tarife an, die bei Pflegbedürftigkeit
nochmals den Betrag erstatten, den schon die gesetzliche Pflegeversicherung
übernimmt, so dass es zu einer Verdoppelung der
zur Pflege zur Verfügung stehenden Gelder kommt.
Bei der Pflege in einem Pflegeheim werden Pflegekosten
und die Kosten für Unterbringung und Verpflegung als
erstattungsfähig angesehen. Alle Tarife beziehen sich
auf die Einstufung in eine der drei Pflegeklassen; bezahlt
werden nach Vorleistung durch die gesetzliche Pflegeversicherung
die verbleibenden Kosten bis zu den im Tarif festgelegten
Höchstbeträgen. Möglich sind auch prozentuale
Ergänzungen, die dann die jeweilige Leistung der Pflegeversicherung
ergänzen.
Wenn 10 Prozent versichert sind, erhält der Versicherte
im Leistungsfall 10 Prozent der Leistung der gesetzlichen
Pflegeversicherung aus der privaten Pflegezusatzversicherung
ausgezahlt. In der Pflegetagegeldversicherung kann
ein individuelles Tagegeld pro Pflegetag versichert werden.
Von dem vereinbarten Pflegetagegeld werden nach ärztlicher
Feststellung der Pflegebedürftigkeit prozentuale
Anteile, je nach Pflegestufe und je nachdem, ob die Pflege
zu Hause oder in einem Pflegeheim erfolgt, ausgezahlt.
Das versicherte Tagegeld wird in voller Höhe
bei Pflegestufe III und Unterbringung in einem Pflegeheim
gezahlt. Diese Tarife werden von Krankenversicherungsunternehmen
angeboten und als Zusatzversicherung zu der den gesetzlichen
Bedingungen entsprechenden privaten Pflegepflichtversicherung
angesehen.
Sie sind aber auch von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung
als zusätzlicher Schutz abzuschließen. Die Pflegerentenversicherung
wird von Lebensversicherungsunternehmen angeboten.
Sie zahlt ab Eintritt des Pflegefalls eine monatliche lebenslange
Rente, sofern Pflegebedürftigkeit besteht.
Bei Vertragsabschluss wird eine Rentenhöhe vereinbart.
Bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit wird diese prozentual
je nach Pflegestufe ausgezahlt. Für die Pflegestufe
1 werden 40 Prozent der versicherten Pflegerente, für
die Pflegestufe 11 70 Prozent und für die Pflegestufe
111 100 Prozent geleistet. Alle Tarife beziehen sich auf die
Einstufung durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Verändert
sich die Einstufung und damit die gesetzliche Leistung, verändert
sich die Leistung der Zusatzversicherung entsprechend.
Qualifizierte häusliche Pflege und die Unterbringung
in einem Pflegeheim werden immer teurer. Schon heute kostet
ein Platz in einem Pflegeheim durchschnittlich zwischen
2 000 und 2 500 Euro monatlich, je nach Bundesland sogar deutlich
mehr. Wer nach dem 31. 12. 1957 geboren wurde, kann Beiträge
zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung bis
zur Höhe des neu geschaffenen Sonderausgabenhöchstbetrags
von jährlich 184 Euro steuerlich absetzen.
|