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Lebensversicherung

"Lebensversicherung" ist der Oberbegriff für eine Versicherungsform, die das Risiko des Todesfalls (Kapitallebensversicherung) oder des langen Lebens (private Rentenversicherung) mit einer im Versicherungsvertrag festgelegten Versicherungssumme versichert. Bei Eintritt des Versicherungsfalles, also des Todesfalles der versicherten Person oder dem Rentenbeginn, wird die Versicherungssumme an die im Vertrag genannten Bezugsberechtigten ausgezahlt.
Lebensversicherungen werden als
  • Risikolebensversicherung
  • Kapitallebensversicherung
  • Fondsgebundene Lebensversicherung
  • Private Rentenversicherung

angeboten.

Diese Versicherungen können sowohl zur Geldanlage wie auch zur Absicherung von Risiken genutzt werden. Das Todesfallrisiko kann über eine Kapital- oder Risikolebensversicherung abgedeckt werden.
Über die reine Versicherungssumme hinaus können Zusatzversicherungen für den Fall des Unfalltodes oder den Eintritt von Berufsunfähigkeit abgeschlossen werden.

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit, im Erlebensfall der versicherten Person, wird dem Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung entweder in einer Kapitalsumme oder in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt.

Die Versicherungsleistung setzt sich zusammen aus der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme und den Gewinnanteilen. Die vertraglich festgelegte Versicherungssumme wird von den Gesellschaften garantiert. Die Angabe über mögliche Gewinnanteile ist eine Prognose, die sich jedoch auf die Erfahrungswerte der Entwicklung von Gewinnanteilen in der Vergangenheit der jeweiligen Gesellschaft stützt.

Viele Kapitallebensversicherungsverträge werden vor Vertragsende gekündigt, weil der Versicherungsnehmer die Prämien nicht mehr bezahlen kann oder will oder die Beitragszahlungsdauer zu lang ist. Vor einem solchen Hintergrund kann statt eines Vertrages, dessen Prämien aus dem versteuerten Einkommen geleistet werden, eine Direktversicherung sinnvoller sein, deren Prämien aus Sonderzahlungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, erbracht werden können. Die Direktversicherung kann zudem das zu versteuernde Einkommen senken.

Auch im Rahmen von vermögenswirksamen Leistungen sind Prämienzahlungen zu einer Kapitallebensversicherung möglich, aber unter dem Aspekt der fehlenden staatlichen Prämien nicht unbedingt sinnvoll.

Für alle ab 01.01.2005 abgeschlossenen Neuverträge entfällt mit dem verabschiedeten Alterseinkünfte-Gesetz das Steuerprivileg der Lebensversicherungen, d. h. Erträge aus Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht sind bei Auszahlung der Ablaufleistung nicht mehr steuerfrei. Dies gilt nicht für Verträge, die bis 31.12.2004 abgeschlossen wurden. Hier wird die Auszahlung noch steuerfrei gewährleistet. Voraussetzung ist, die vertragliche Gestaltung der Verträge muss den Vorgaben entsprechen, die das Steuerrecht an die Steuerfreiheit stellt (Mindestlaufzeit 12 Jahre, Mindestzahlungsdauer 5 Jahre).

 

 



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