Lebensversicherung
"Lebensversicherung" ist der Oberbegriff für eine Versicherungsform,
die das Risiko des Todesfalls (Kapitallebensversicherung) oder des
langen Lebens (private Rentenversicherung) mit einer im Versicherungsvertrag
festgelegten Versicherungssumme versichert. Bei Eintritt des Versicherungsfalles,
also des Todesfalles der versicherten Person oder dem Rentenbeginn, wird die
Versicherungssumme an die im Vertrag genannten Bezugsberechtigten ausgezahlt.
Lebensversicherungen werden als
- Risikolebensversicherung
- Kapitallebensversicherung
- Fondsgebundene Lebensversicherung
- Private Rentenversicherung
angeboten.
Diese Versicherungen können sowohl zur Geldanlage wie auch zur Absicherung
von Risiken genutzt werden. Das Todesfallrisiko kann über eine Kapital-
oder Risikolebensversicherung abgedeckt werden.
Über die reine Versicherungssumme hinaus können Zusatzversicherungen
für den Fall des Unfalltodes oder den Eintritt von Berufsunfähigkeit
abgeschlossen werden.
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit, im Erlebensfall der versicherten Person,
wird dem Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung entweder in einer Kapitalsumme
oder in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt.
Die Versicherungsleistung setzt sich zusammen aus der vertraglich
vereinbarten Versicherungssumme und den Gewinnanteilen. Die vertraglich festgelegte
Versicherungssumme wird von den Gesellschaften garantiert. Die Angabe über
mögliche Gewinnanteile ist eine Prognose, die sich jedoch auf die Erfahrungswerte
der Entwicklung von Gewinnanteilen in der Vergangenheit der jeweiligen Gesellschaft
stützt.
Viele Kapitallebensversicherungsverträge werden vor Vertragsende
gekündigt, weil der Versicherungsnehmer die Prämien nicht mehr bezahlen
kann oder will oder die Beitragszahlungsdauer zu lang ist. Vor einem solchen
Hintergrund kann statt eines Vertrages, dessen Prämien aus dem versteuerten
Einkommen geleistet werden, eine Direktversicherung sinnvoller sein, deren
Prämien aus Sonderzahlungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, erbracht
werden können. Die Direktversicherung kann zudem das zu versteuernde
Einkommen senken.
Auch im Rahmen von vermögenswirksamen Leistungen sind Prämienzahlungen
zu einer Kapitallebensversicherung möglich, aber unter dem Aspekt der
fehlenden staatlichen Prämien nicht unbedingt sinnvoll.
Für alle ab 01.01.2005 abgeschlossenen Neuverträge entfällt
mit dem verabschiedeten Alterseinkünfte-Gesetz das Steuerprivileg
der Lebensversicherungen, d. h. Erträge aus Kapitallebensversicherungen
und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht sind bei Auszahlung der Ablaufleistung
nicht mehr steuerfrei. Dies gilt nicht für Verträge, die bis 31.12.2004
abgeschlossen wurden. Hier wird die Auszahlung noch steuerfrei gewährleistet.
Voraussetzung ist, die vertragliche Gestaltung der Verträge muss den
Vorgaben entsprechen, die das Steuerrecht an die Steuerfreiheit stellt (Mindestlaufzeit
12 Jahre, Mindestzahlungsdauer 5 Jahre).
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