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Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung.

Die Frage ist also nicht ob sondern wie Sie den Versicherungsschutz für die Kfz-Nutzung abschließen. Die Leistungsunterschiede zwischen den angebotenen Versicherungen sind groß.
Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Autoversicherung ruhig auf den Preis, aber verlieren Sie die versicherten Leistungen nicht aus den Augen.

Im Bereich Kontakt, können Sie Ihr persönliches Angebot anforden!

1. Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet als Bestandteil der Autoversicherung bei begründeten Schadenersatzansprüchen bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Unberechtigte Schadenersatzansprüche werden abgewährt. Versichert sind Personen- Sach- und Vermögensschäden.
Zu den mitversicherten Personen zählen Halter, Eigentümer und Fahrer des versicherten Fahrzeugs.

Versicherungssummen:

Die mögliche Versicherungssumme beträgt 50 Mio. Euro, teilweise auch 100 Mio. Euro, pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherungssumme für jede einzelne Person wird z.B. auf 8.000.000,- Euro je Schadenereignis begrenzt.
Sie können jedoch auch eine gesetzliche Mindestdeckung vereinbaren. Die Versicherungssummen betragen dann 2.500.000,- € für Personenschäden, 500.000,- € für Sachschäden und 50.000,- € für Vermögensschäden. Die Beitragsunterschiede, zwischen den maximalen und den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssummen, sind jedoch so gering, dass ich in jedem Fall die höchste Versicherungssumme empfehle.


2. Fahrzeugversicherung

Die Fahrzeugversicherung leistet bei Beschädigung, Zerstörung und Verlust des Fahrzeugs.
Ersetzt werden Schäden durch:

in der Teilkasko:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl, Raub und Unterschlagung
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Haarwild
  • Marderbiss

In der Vollkasko:

  • wie Teilkasko zusätzlich
  • durch Unfall
  • durch mutwilliges Handeln fremder Personen

In beiden Varianten ist auch Glasbruch versichert. So erstattet Ihre Versicherung zum Beispiel den Austausch oder die Reparatur einer beschädigten Windschutzscheibe.

*Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind die gültigen Versicherungsbedingungen, dort finden Sie alle Einzelheiten zu Ihrem Versicherungsschutz. Liegen Ihnen diese nicht vor, sollten Sie sich an Ihren Versicherer wenden und diese anfordern.


3. weitere Angebote

Je nach persönlichem Sicherheitsbedürfnis, können Sie den Versicherungsschutz weiter ausdehnen. So können Sie für den Bereich Straßenverkehr eine Rechtsschutzversicherung abschließen oder sich gegen die finanziellen Folgen einer unfallbedingten Invalidität absichern.

 

 

 



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