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Kfz-Versicherung
Die Kfz-Versicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung.
Die Frage ist also nicht ob sondern wie Sie den Versicherungsschutz
für die Kfz-Nutzung abschließen. Die Leistungsunterschiede
zwischen den angebotenen Versicherungen sind groß.
Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Autoversicherung
ruhig auf den Preis, aber verlieren Sie die versicherten Leistungen
nicht aus den Augen.
Im Bereich Kontakt, können Sie Ihr persönliches Angebot
anforden!
1. Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet als Bestandteil der Autoversicherung bei begründeten
Schadenersatzansprüchen bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Unberechtigte Schadenersatzansprüche
werden abgewährt. Versichert sind Personen- Sach- und Vermögensschäden.
Zu den mitversicherten Personen zählen Halter, Eigentümer
und Fahrer des versicherten Fahrzeugs.
Versicherungssummen:
Die mögliche Versicherungssumme beträgt 50 Mio. Euro,
teilweise auch 100 Mio. Euro, pauschal für Personen-, Sach-
und Vermögensschäden. Die Versicherungssumme für
jede einzelne Person wird z.B. auf 8.000.000,- Euro je Schadenereignis
begrenzt.
Sie können jedoch auch eine gesetzliche Mindestdeckung vereinbaren.
Die Versicherungssummen betragen dann 2.500.000,- € für
Personenschäden, 500.000,- € für Sachschäden
und 50.000,- € für Vermögensschäden. Die Beitragsunterschiede,
zwischen den maximalen und den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssummen,
sind jedoch so gering, dass ich in jedem Fall die höchste Versicherungssumme
empfehle.
2. Fahrzeugversicherung
Die Fahrzeugversicherung leistet bei Beschädigung, Zerstörung
und Verlust des Fahrzeugs.
Ersetzt werden Schäden durch:
in der Teilkasko:
- Brand oder Explosion
- Diebstahl, Raub und Unterschlagung
- Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Haarwild
- Marderbiss
In der Vollkasko:
- wie Teilkasko zusätzlich
- durch Unfall
- durch mutwilliges Handeln fremder Personen
In beiden Varianten ist auch Glasbruch versichert. So erstattet
Ihre Versicherung zum Beispiel den Austausch oder die Reparatur
einer beschädigten Windschutzscheibe.
*Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind die gültigen
Versicherungsbedingungen, dort finden Sie alle Einzelheiten zu Ihrem
Versicherungsschutz. Liegen Ihnen diese nicht vor, sollten Sie sich
an Ihren Versicherer wenden und diese anfordern.
3. weitere Angebote
Je nach persönlichem Sicherheitsbedürfnis, können
Sie den Versicherungsschutz weiter ausdehnen. So können Sie
für den Bereich Straßenverkehr eine Rechtsschutzversicherung
abschließen oder sich gegen die finanziellen Folgen einer
unfallbedingten Invalidität absichern.
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