Gesundheit
Gesundheit ist unbezahlbar - sich privat abzusichern nicht!
Private
Krankenkasse
Grundsätzlich kann sich jeder Bürger in Deutschland
privat krankenversichern. Selbständige, Freiberufler und
freiwillig gesetzlich Versicherte können sich voll privat
versichern. Gesetzlich Pflichtversicherte können eine Krankenzusatzversicherung
beantragen. Beamte sind beihilfeberechtigt und zu einem bestimmten
Prozentsatz ebenfalls privat versichert.
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse sind Arbeitnehmer,
deren sozialversicherungspflichtiges Einkommen die Pflichtversicherungsgrenze
für die Krankenversicherung übersteigt.
Private Zusatzversicherung
Wenn Sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind,
können Sie die Versorgungslücken mit einer privaten
Zusatzversicherung schließen. Die Auswahl zwischen den
Anbietern ist groß. Zuerst sollten Sie sich überlegen
welche Bereiche Sie absichern möchten. Wenn Sie zum Beispiel
nur Leistungen für Sehhilfen oder Zahnersatz versichern
möchten, benötigen Sie keine umfassende private
Zusatzversicherung mit umfassenden Leistungen. Ich stelle
Ihnen gerne einen passenden Tarif von einer soliden Versicherungsgesellschaft
vor. Sie sollten mir jedoch vorher mitteilen, welche Bereiche
abgesichert werden sollen.
Was können Sie absichern?
Stationäre Zusatztarife:
- Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus mit Chefarztbehandlung.
Ambulanter Zusatztarife:
- Naturheilverfahren
- Zahnersatz
- Sehhilfen
- Vorsorgeuntersuchungen
Tagegelder:
- Krankenhaustagegeld
- Krankentagegeld
- Kurtagegeld
Private Krankenvollversicherung
Selbständige, Freiberufler und Arbeitnehmer, deren sozialversicherungspflichtiges
Einkommen die Pflichtversicherungsgrenze für die Krankenversicherung
übersteigt, können eine private Krankenvollversicherung
beantragen. Die Pflichtversicherungsgrenze beträgt, im
Jahr 2005, 46800,00 Euro.
Tarifauswahl:
Private Krankenversicherungen bieten zahlreiche Tarife mit unterschiedlichen
Optionen an.
Die Unterschiede liegen im Leistungsumfang und in der Höhe
der Selbstbeteiligung. Sie können zum Beispiel einen Komforttarif
preiswert gestalten, wenn Sie die Selbstbeteiligung erhöhen.
Die privaten Versicherungen bieten jedoch auch Basis oder Standardtarife
an. Die Leistungen dieser Tarife entsprechen etwa denen der Gesetzlichen
Krankenversicherung.
Beitragsstabilität:
Damit die Beiträge auch im Alter noch bezahlbar bleiben, werden
von den Versicherungsgesellschaften Altersrücklagen gebildet.
Zusätzlich wurde ein gesetzlicher Sicherheitszuschlag eingeführt.
Dieser beträgt 10% der Bruttobeiträge.
Sollten die Beiträge zu einem Komforttarif im Alter dennoch
zu stark ansteigen, haben Versicherte ab dem 55. Lebensjahr die
Möglichkeit, in einen Standardtarif zu wechseln. Voraussetzung
ist eine Vorversicherungszeit von 10 Jahren. Die Beiträge zu
einem Standardtarif dürfen den durchschnittlichen Höchstbeitrag
zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen.
Wartezeit:
Die allgemeinen (3 Monate) und besonderen (8 Monate)Wartezeiten
entfallen wenn der Versicherungsschutz im unmittelbaren Anschluss
an die gesetzliche Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung
beginnt.
Wenn Sie Interesse an einer privaten Krankenversicherung haben,
senden Sie mir doch Ihre
Anfrage. Wir können dann gemeinsam Ihren Krankenversicherungsschutz
gestalten.
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