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Gesundheit

Gesundheit ist unbezahlbar - sich privat abzusichern nicht!

Private Krankenkasse

Grundsätzlich kann sich jeder Bürger in Deutschland privat krankenversichern. Selbständige, Freiberufler und freiwillig gesetzlich Versicherte können sich voll privat versichern. Gesetzlich Pflichtversicherte können eine Krankenzusatzversicherung beantragen. Beamte sind beihilfeberechtigt und zu einem bestimmten Prozentsatz ebenfalls privat versichert.
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse sind Arbeitnehmer, deren sozialversicherungspflichtiges Einkommen die Pflichtversicherungsgrenze für die Krankenversicherung übersteigt.

Private Zusatzversicherung

Wenn Sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können Sie die Versorgungslücken mit einer privaten Zusatzversicherung schließen. Die Auswahl zwischen den Anbietern ist groß. Zuerst sollten Sie sich überlegen welche Bereiche Sie absichern möchten. Wenn Sie zum Beispiel nur Leistungen für Sehhilfen oder Zahnersatz versichern möchten, benötigen Sie keine umfassende private Zusatzversicherung mit umfassenden Leistungen. Ich stelle Ihnen gerne einen passenden Tarif von einer soliden Versicherungsgesellschaft vor. Sie sollten mir jedoch vorher mitteilen, welche Bereiche abgesichert werden sollen.
Was können Sie absichern?

Stationäre Zusatztarife:
  • Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus mit Chefarztbehandlung.
Ambulanter Zusatztarife:
  • Naturheilverfahren
  • Zahnersatz
  • Sehhilfen
  • Vorsorgeuntersuchungen
Tagegelder:
  • Krankenhaustagegeld
  • Krankentagegeld
  • Kurtagegeld


Private Krankenvollversicherung

Selbständige, Freiberufler und Arbeitnehmer, deren sozialversicherungspflichtiges Einkommen die Pflichtversicherungsgrenze für die Krankenversicherung übersteigt, können eine private Krankenvollversicherung beantragen. Die Pflichtversicherungsgrenze beträgt, im Jahr 2005, 46800,00 Euro.

Tarifauswahl:

Private Krankenversicherungen bieten zahlreiche Tarife mit unterschiedlichen Optionen an.
Die Unterschiede liegen im Leistungsumfang und in der Höhe der Selbstbeteiligung. Sie können zum Beispiel einen Komforttarif preiswert gestalten, wenn Sie die Selbstbeteiligung erhöhen. Die privaten Versicherungen bieten jedoch auch Basis oder Standardtarife an. Die Leistungen dieser Tarife entsprechen etwa denen der Gesetzlichen Krankenversicherung.



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Beitragsstabilität:

Damit die Beiträge auch im Alter noch bezahlbar bleiben, werden von den Versicherungsgesellschaften Altersrücklagen gebildet. Zusätzlich wurde ein gesetzlicher Sicherheitszuschlag eingeführt. Dieser beträgt 10% der Bruttobeiträge.
Sollten die Beiträge zu einem Komforttarif im Alter dennoch zu stark ansteigen, haben Versicherte ab dem 55. Lebensjahr die Möglichkeit, in einen Standardtarif zu wechseln. Voraussetzung ist eine Vorversicherungszeit von 10 Jahren. Die Beiträge zu einem Standardtarif dürfen den durchschnittlichen Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen.

Wartezeit:

Die allgemeinen (3 Monate) und besonderen (8 Monate)Wartezeiten entfallen wenn der Versicherungsschutz im unmittelbaren Anschluss an die gesetzliche Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung beginnt.


Wenn Sie Interesse an einer privaten Krankenversicherung haben, senden Sie mir doch Ihre
Anfrage. Wir können dann gemeinsam Ihren Krankenversicherungsschutz gestalten.

 

 

 

 



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